…wie ich gerade auf Heise gelesen habe, läuft derzeit die Vorbereitung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ziel ist es, für den Fall der Gesetzesinitiative zur Speicherung aller Orts- und Personendaten für sämtlichen eMail-, Telefonie- und sonstigen Telekommunikationsverkehr aller Bundesbürger für bis zu 6 Monaten, eine Klage einzureichen.
Und was soll das?
Ganz einfach: In diesem Verfahren kann jeder Betroffene (also jeder mit Handy oder DSL oder Festnetz oder Internetseite oder eMail-Postfach) sich kostenlos vom Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertreten lassen. Wie gesagt: Es ist kostenfrei – naja, bis auf das Porto für die Vollmacht, die man an den Anwalt schicken muss 😉
Was bringt das?
Wie bereits bei der erfolgreichen Sammelklage in Karlsruhe gegen den Großen Lauschangriff gibt es auch diesmal große Chancen für einen Erfolg – Die Verfassungsbeschwerde (offizielle Bezeichnung) wurde bereits gründlich juristisch vorbereitet und auf Durchführbarkeit geprüft. Und umso mehr Betroffene Bürger mitmachen, umso höher ist das Gewicht der Beschwerde.
Fazit
Ich schliesse mich der Verfassungsbeschwerde an und werde in den nächsten Tagen meine Vollmacht an Rechtsanwalt Starostik schicken. Denn ich habe keinen Bock drauf, dass jeder x-beliebige Polizist oder die GVU sehen kann, wann ich wo gesurft, telefoniert oder gesimst habe.
Wer auch seine Rechte wahrnehmen will, kann hier sich hier anmelden und die Vollmacht herunterladen.